Wie bereits angekündigt, wird die Gemeinde Illingen in Abstimmung mit dem Ortsrat Hüttigweiler zur Beruhigung der derzeit vorherrschenden Verkehrssituation aufgrund der Großbaumaßnahme in der Provinzialstraße (L 141), OD Hüttigweiler, umfassende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umsetzen.
Im Einzelnen werden folgende verkehrslenkende Maßnahmen durchgeführt:
- Durchfahrtbeschränkung an den Einmündungen zu Tal-, Brücken- und Pfarrstraße (Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ in Verbindung mit einer Freigabe für Anlieger- und Linienverkehr)
- Zusätzliche Kennzeichnung durch wiederholte Aufstellung von Verkehrszeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Tal- und Brückenstraße
- Änderung der Verkehrsführung im unteren Teil der Jakobstraße (derzeit verkehrsberuhigter Bereich). Hierbei erfolgt eine Sperrung der Zufahrt von der Neunkircher Straße (L 295) kommend durch Installation von Absperrpollern sowie analog von der Brückenstraße kommend die Einrichtung einer Sackgasse mit Durchlass für Fußgänger und Radfahrer
- Verdeutlichung der Umleitungsstrecke in der Neunkircher Straße (L 295) in Fahrtrichtung Wemmetsweiler durch Aufstellung zusätzlicher Umleitungsbeschilderung vor den Einmündungen zur Pfarr- und Brückenstraße
- Anlegung eines Fußgängerüberwegs in der Talstraße in Höhe Anwesen Nr. 2 (Bäckerei / Autohaus), hierbei provisorische Anlegung bis zum Schulanfang
- Durchfahrtbeschränkung für die Verlängerung der Tholeyer Straße (Feldwirtschaftsweg) zwischen Hüttigweiler und Hirzweiler durch Poller (wurde bereits umgesetzt)
- Anbringen von „Smiley“Tafeln mit Anzeige der Ist-Geschwindigkeit zur Verdeutlichung der gefahrenen Geschwindigkeit
- Kontrollmaßnahmen der Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit der Vollzugspolizei, verstärkt zum Schulanfang in der Woche ab 18.08.2025
- Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durch die Gemeinde Schiffweiler im Bereich Tal-, Brücken- und Pfarrstraße
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen wird voraussichtlich im Verlauf der nächsten Woche erfolgen. Wetterbedingt können leichte Verzögerungen eintreten.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer/innen um strikte Beachtung der Verkehrszeichen und geänderten Verkehrsführungen. Ebenso bitten wir eindringlich um gegenseitige Rücksichtnahme und angepasste Fahrweise.
Ergänzung dazu:
Als Gemeindeverwaltung können wir verkehrsberuhigende Maßnahmen ausschließlich auf Straßen umsetzen, die sich in unserer Zuständigkeit befinden. Dazu zählen die Gemeindestraßen im Ort - umgangssprachlich „Nebenstraßen“.
Bei Landesstraßen – wie beispielsweise der Neunkircher Straße – liegt die Planungshoheit hingegen beim Landesbetrieb für Straßenbau und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises. Wir haben hier keinen direkten Einfluss auf Maßnahmen oder bauliche Veränderungen. Selbstverständlich nehmen wir Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger gerne entgegen und leiten diese über die offiziellen Kanäle an die zuständigen Stellen weiter.
Darüber hinaus möchten wir über die Bedeutung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ informieren. Der ADAC weist hierzu darauf hin:
„Das Verkehrszeichen ‚Anlieger frei‘ erlaubt die Durchfahrt nur Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, das in der betreffenden Straße liegt – zum Beispiel Anwohner, Besucher, Lieferanten oder Kunden. Wer ohne einen solchen Zweck die Straße befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.“ Mehr dazu hier: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten und Rücksicht aufeinander zu nehmen.