Das Wasserhaushaltsgesetz WHG des Bundes besagt in §73, dass die jeweiligen Landesbehörden im Umfeld von Gewässern deren Risikopotenzial für Hochwasser ermitteln müssen. Sie sind weiterhin nach §76 WHG verpflichtet, im direkten Umfeld von Gewässern mit einem signifikanten Risiko für Hochwasser sogenannte Festgesetze Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis in einem förmlichen Verfahren auszuweisen.
Diese Überschwemmungsgebiete sollen eine mögliche Gefahrensituation verdeutlichen und Betroffene für das Hochwasserrisiko sensibilisieren. Beides dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, ihrer Besitztümer und der Infrastruktur vor nachteiligen oder gar schädlichen Einwirkungen durch Hochwasser.
Das Saarland führt die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete in den Bereichen mit einem signifikanten Hochwasserrisiko in insgesamt 6 Verfahren durch:
- Blies
- Nebengewässer der Blies und Nahe mit Nebengewässern
- Nebengewässer der Saar?
- Nebengewässer der Saar?
- Prims und Nebengewässer
- Saar/Mosel
In der Gemeinde Illingen ist die Ill als Teil des Systems „Prims und Nebengewässer“ ein Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko.
Das Land hat für die betroffenen Gewässer bereits Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Rahmen seines Hochwasserrisikomanagementplanes erstellt. Sie bilden die Grundlage für die förmliche Festsetzung der Überschwemmungsgebiete nach Wasserhaushaltsgesetz und saarländischem Wasserrecht. Um Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld der Verfahren ausführlich zu informieren, finden Sie Näheres zum Thema Überschwemmungsgebiete auf der Internetseite des Landes unter Saarland - Überschwemmungsgebiete.
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept
Die Gemeinde lllingen beabsichtigt, ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für alle sechs Ortsteile zu erstellen. Damit sollen Schadensursachen aufgearbeitet und die Hochwasser und Starkregenvorsorge auch für größere Ereignisse umfassend vorangetrieben werden. Alle Informationen zum Projekt finden Sie hier.