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Grundsteuerreform 2025

Was man zum Grundsteuerbescheid wissen sollte

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 wurde die bisherige Rechtslage zur Berechnung der Grundsteuer mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Der Bundesgesetzgeber hat danach das Grundsteuergesetz reformiert, um eine gerechtere Bewertung des Grundbesitzes zu erreichen.
 

Wer bekommt die Einnahmen aus der Grundsteuer?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben vollständig bei den Städten und Gemeinden. Damit werden u.a. Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut und unterhalten.
 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Finanzämter haben für mehr als 550.000 Anwesen im Saarland neue Messbeträge ermittelt. Diese berechnen sich u.a. nach dem Baujahr, Ausstattung, Bodenrichtwert usw. Grundsätzlich gilt, je wertvoller der Grundbesitz, desto höher der Messbetrag. Die individuelle Festsetzung für jedes Anwesen wurde vom Finanzamt vorgenommen. Fragen zu ihrer Festsetzung beantwortet das Finanzamt.
 

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Die Städte und Gemeinden sollen durch die Grundsteuerreform im ersten Jahr keine Mehreinnahmen erzielen. Dies ist allerdings eine Soll-Vorgabe und keine gesetzlich normierte Richtlinie. Die Gemeinde Illingen hat sich bei der Festsetzung des Hebesatzes 2025 an diese Vorgabe gehalten, was auch vom Bund der Steuerzahler bestätigt wurde. Der neue Hebesatz für das Jahr 2025 bewegt sich in der Bandbreite, die im Vorfeld der Festsetzung vom Bund der Steuerzahler berechnet wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Bürger denselben Betrag zahlt als vor der Reform. Einige werden weniger zahlen müssen als bisher, andere hingegen deutlich mehr. 
 

Wer beschließt den Hebesatz?

Der Gemeinderat Illingen hat in der Sitzung vom 13.12.2024 den Hebesatz auf 383 v.H. festgesetzt.
Der bisherige Hebesatz (bis 2024) war bei 420 v.H., d.h. der Hebesatz wurde entsprechend der Vorgabe gesenkt.
 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Der Messbetrag wird vom Finanzamt für die jeweiligen Anwesen festgesetzt. Der Hebesatz wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 13.12.2024 festgesetzt und beschlossen.

Wer kann Fragen beantworten?

Fragen zu ihrem individuellen Messbetrag können bei der Hotline des Finanzamtes St. Wendel (Tel. 0681 501 6288) beantwortet werden bzw. schriftlich über ELSTER oder per Post an das Finanzamt gerichtet werden. 
Bei Fragen hinsichtlich des Hebesatzes oder der Höhe der Grundsteuerzahllast:

Gemeindeverwaltung Illingen
Steueramt

Tel.:  06825 409-191

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